Aus aktuellem Anlass weist die Gemeinde Groß-Rohrheim darauf hin, dass das Mitführen von Hunden auf dem Friedhof gemäß der geltenden Friedhofsordnung nicht gestattet ist.
In den vergangenen Wochen erreichten die Gemeindeverwaltung vermehrt Hinweise, dass Personen den Friedhof mit Hunden betreten und diese teilweise auch ohne Leine auf dem Friedhofsgelände laufen lassen. Um nochmals deutlich auf die bestehende Regelung hinzuweisen, hat die Gemeinde an den Eingängen des Friedhofs entsprechende Hinweisschilder angebracht.
Der Friedhof ist ein Ort der Ruhe, des Gedenkens und der Würde. Die Gemeinde bittet daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Verständnis und darum, das bestehende Hundeverbot künftig zu beachten und den Friedhof nicht mit Hunden zu betreten.
Die Gemeinde dankt für die gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung der Friedhofsordnung.
gez. Karsten Krug
Bürgermeister