Hundebestandsaufnahme – Gemeinde erinnert an Anmeldepflicht | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Hundebestandsaufnahme – Gemeinde erinnert an Anmeldepflicht

Im Rahmen der durchgeführten Hundebestandsaufnahme konnten insgesamt 32 Hunde neu angemeldet werden. Damit beläuft sich der aktuelle Bestand auf 355 angemeldete Hunde im Gemeindegebiet. Die Gemeinde bedankt sich bei allen Hundehalterinnen und Hundehaltern, die sich an der Bestandsaufnahme beteiligt und ihre Angaben zurückgemeldet haben.

Die Hundebestandsaufnahme hat gezeigt, dass die große Mehrheit der Hundehalterinnen und Hundehalter ihren Mitwirkungspflichten nachkommt. Gleichzeitig konnten durch die Überprüfung nicht angemeldete Hunde festgestellt und nacherfasst werden.

Da bislang nicht alle angeschriebenen Haushalte auf die Hundebestandsaufnahme reagiert haben, bittet die Gemeinde um weitere Rückmeldungen. Unabhängig davon wird nochmals auf die bestehende Pflicht zur Anmeldung von Hunden hingewiesen. Hunde sind gemäß § 9 der Hundesteuersatzung innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder nach Erreichen des dritten Lebensmonats bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter werden daher gebeten zu überprüfen, ob ihre Hunde ordnungsgemäß bei der Gemeindeverwaltung angemeldet sind. Sollte dies noch nicht erfolgt sein, ist die Anmeldung zeitnah nachzuholen. Gerne einfach per Mail an Frau Reiher unter hundebestandsaufnahme@gross-rohrheim.de Sofern im Rahmen der Hundebestandsaufnahme bislang noch keine Rückmeldung erfolgt ist, wird zudem auch hier gebeten, die entsprechenden Angaben nachzureichen.

Die Gemeinde bedankt sich für die Unterstützung und Mitwirkung.

gez. Krug
Bürgermeister