Der Kreis Bergstraße führt wieder die Sondermüll-Kleinmengensammlung durch. Sie ist kostenlos und wendet sich an alle privaten Haushalte und Kleingewerbe-Betriebe. Ein Spezialfahrzeug wird am Freitag, den 24.04.2026, in Groß-Rohrheim in der Zeit von
15:30 - 16:15 Uhr
in der Richard-Wagner-Straße 25 / Katholische Kirche
und von
16:45 - 17:30 Uhr
Bürgerhalle Parkplatz (Straße am Sportplatz), Jahnstr. 9
zur Aufnahme der Sonderabfälle bereitstehen.
Wir bitten alle Groß-Rohrheimer Einwohner von der Möglichkeit der Sondermüllentsorgung Gebrauch zu machen und die nachfolgenden Hinweise zu beachten.
Sammlung von Sondermüll-Kleinmengen
Wie der Zweckverband mitteilt, dient die Aktion insbesondere dem Einsammeln von:
● Düngemittel
● Ölverschmutzte Betriebsmittel
● Fotochemikalien (Fixierer, Entwickler)
● Haushaltsreiniger
● PCB-haltige Lampenkondensatoren, nur Privatanlieferung
(Einzelgewicht max. 1kg, Abgabemenge max. 10 kg)
● Holzschutzmittel
● Pflanzenschutzmittel
● Imprägniermittel
● Pinselreiniger
● Insektenschutzmittel
● Rostschutzmittel
● Kalkentferner
● Quecksilberthermometer/-schalter
● Kosmetika (fest und flüssig trennen)
● Säuren, Laugen
● Laborchemikalien (fest und flüssig trennen)
● Spachtelmasse
● Lacke und Lasuren (lösemittelhaltig) - keine Dispersionsfarben
● Spraydosen
● Leim- und Klebemittel
● Verdünner
● Lösungsmittel
● WC-Reiniger
Von der Einsammlung sind ausgeschlossen:
● chemische Kampfstoffe (Kampfmittelräumdienst 06151/12-0)
● Gasflaschen (Verkaufsstelle)
● Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen (Elektrohandel oder Sammelstellen des ZAKB)
● Munition (Kampfmittelräumdienst 06151/12-0)
● radioaktive Stoffe (auch bei Verdacht: Regierungspräsidium Darmstadt, Tel. 06151/123694,
Dezernat Immissions- und Strahlenschutz)
● Keine Annahme von Bleibatterien
Bitte unbedingt beachten!
● maximale Gebindegröße 20 kg bzw. 20 l.
● maximale Anliefermenge 100 kg bzw. 100 l.
● bei Anlieferung von Kleingebinden max. 50 Stück (Laborchemikaliengröße max. 500 g oder
500 ml)
● bei Anlieferung durch Apotheken bitte die Chemikalien gelistet und nach org. und
anorganisch getrennt dem Fachpersonal übergeben. Reaktive Stoffe wie Klasse 4.2, 4.3, 5.1,
5.2 müssen separat gelistet oder das Fachpersonal gesondert darauf hingewiesen werden.
● Gefährliche Abfälle verschiedener Art nicht zusammenschütten oder vermischen.
● unnötige Verpackungen vermeiden (z.B. Lackreste einer Art zusammenschütten, leere
Gebinde zum Restabfall, Verpackungen entfernen und zum Altpapier bzw. in den Gelben
Sack geben.
● Gefährliche Abfälle nicht irgendwo abstellen, sondern ausschließlich dem Fachpersonal
übergeben!!!
● Dispersionsfarben (Wand- und Fassadenfarben) sowie Kleber und Leime auf
Wasserbasis gehören nicht zu den gefährlichen Abfällen. Sie sind zusammen mit dem
Restabfall zu entsorgen. Zwingende Voraussetzung ist, dass die Farben sich in festem
Materialzustand befinden. Flüssige und pastöse Farbenreste sind durch Verrühren mit
Bindemittel wie Zementpulver oder Gips vor Eingabe in die Mülltonne komplett zu verfestigen.
● Lacke (auf Lösemittelbasis) sind auf jeden Fall als gefährliche Abfälle über das Umweltmobil
zu entsorgen und dürfen nicht in den Restabfall gegeben werden.
● Verkaufsstellen für Motoren- und Getriebeöle sind laut § 8 Altölverordnung gesetzlich
verpflichtet Altöle bis zu der im Einzelfall abgegebenen Menge kostenlos zurückzunehmen.
Beim Kauf des Öls wird die Entsorgungsgebühr bereits mit bezahlt.
Es besteht kein Anspruch auf Abgabe der Sonderabfälle, wenn die Standzeit des Umweltmobils beendet ist.
Sollten Sie noch Fragen zur Sonderabfall-Kleinmengensammlung haben, wenden Sie sich bitte an den ZAKB Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße, Tel.: 06256/851-155.
Ansprechpartner:
Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)
Frau Köhler, Tel.: 06256/851-155
Am Brunnengewännchen 5
68623 Lampertheim
Der Gemeindevorstand
gez. Karsten Krug
Bürgermeister