Die Gemeinde Groß-Rohrheim wird in den kommenden Tagen die neuen Grundsteuerbescheide für die Grundsteuer B an die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer versenden.
Die Gemeindevertretung hatte bereits zu Jahresbeginn im Rahmen der Haushaltsberatungen eine Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B von bislang 280 auf nunmehr 345 Prozentpunkte beschlossen. Mit dem Versand der geänderten Bescheide wurde bewusst bis zum Vorliegen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung des Haushalts gewartet. Nachdem die Haushaltsgenehmigung inzwischen erteilt wurde, können die entsprechenden Steuerbescheide nun rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres versandt werden.
Trotz der beschlossenen Anpassung verfügt die Gemeinde Groß-Rohrheim weiterhin über einen der niedrigsten Hebesätze bei der Grundsteuer B in Südhessen. Auch nach der Erhöhung liegt der Hebesatz im regionalen Vergleich weiterhin deutlich unter dem Niveau vieler anderer Städte und Gemeinden.
Die Anpassung ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Gemeinde und zur Finanzierung der vielfältigen kommunalen Aufgaben und Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger.
Die Gemeinde bittet um Verständnis, dass es aufgrund des rückwirkenden Inkrafttretens der Anpassung zu entsprechenden Nachforderungen für die bereits vergangenen Monate des Jahres kommen kann.
Für Rückfragen zu den neuen Bescheiden stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Steueramtes der Gemeinde Groß-Rohrheim gerne zur Verfügung.
Gemeinde Groß-Rohrheim
Der Gemeindevorstand